Die Georg-Müller-Schule (GMS) ist eine Gesamtschule auf christlicher Grundlage, d.h. sie bindet
sich in ihren Erziehungs- und Bildungsgrundsätzen an biblische Werte.
Die Lehrkräfte der GMS sind überzeugte Christen. Sie glauben an Jesus Christus als ihren Herrn
und Retter, fühlen sich den biblischen Werten verpflichtet und möchten ein Leben mit dem
lebendigen Gott und nach seinen Geboten leben. Die Lehrkräfte der GMS bemühen sich um eine
enge Zusammenarbeit mit dem Elternhaus und sind bestrebt, sowohl den leistungsstarken als
auch den leistungsschwachen Schülern einen Schulabschluss zu ermöglichen, der ihnen für ihr
weiteres Berufs- oder Schulleben optimale Voraussetzungen gewährt.
Die Schülerinnen und Schüler der GMS werden mit christlichen, an der Bibel orientierten Werten
und alternativen wissenschaftlichen Theorien konfrontiert. Dabei bleibt es den Schülern natürlich
freigestellt, ob sie diese auch für sich selbst übernehmen oder sich gegen diese entscheiden.
Die Trägerschaft der Schule, die Lehrkräfte und viele Eltern sind überzeugt, dass eine Schule
nach biblischen Wertmaßstäben sowohl im erzieherischen als auch im didaktischen Bereich
gerade in unserer Zeit des Werteverfalls von größter Bedeutung für die heranwachsende Jugend
ist.
Sie entscheiden sich mit der Anmeldung Ihres Kindes an der Georg-Müller-Gesamtschule für eine
private Bekenntnisschule in freier Trägerschaft.
Als Ersatzschule haben wir finanzielle Eigenleistungen aufzubringen, da das Land NRW nur die
laufenden Kosten des Schulbetriebes zu 87% refinanziert. D.h. die verbleibenden 13% der
laufenden Kosten müssen letztlich von den Eltern selbst aufgebracht werden. Hinzu kommen
weitere Aufwendungen, die nicht refinanziert werden, aber aus wichtigen pädagogischen
Gründen bzw. zur Existenzsicherung der Schule unerlässlich sind (z.B. Ausstattung der Schule mit
Lehrmitteln, Möbeln, EDV-Geräten etc.).
Wir müssen davon ausgehen, dass Eltern oder Verwandte bzw. Paten, Freunde oder christliche
Gemeinden für diese Kosten durch Zahlungen an den Förderverein aufkommen.
Die Aufwendungen im Rahmen der Lernmittelfreiheit (Schulbücher) und die Kosten der
Schülerbeförderung werden nach Abzug des Eigenanteils der Eltern vom Land übernommen.